Unfallgutachter

Altlastensanierung

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Besteht der Verdacht einer Altlast auf einem Grundstück, sei es auf einer privaten, gewerblichen oder landwirtschaftlichen genutzen Fläche, muss gehandelt werden.

Im Bundes-Bodenschutzgesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten vom 1. März 1999 werden folgende Altlasten unterschieden:

  • Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.

  • Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf.

Aus der kontaminierten Flächen können Schadstoffe austreten und Menschen, Tiere und Pflanzen schädigen.

Neben einem kostenintensiven Bodenaustausch können Altlasten auch in-situ, beispielsweise durch einen biologischer Abbau der Schadstoffe, saniert werden.

Altlastensanierung

Bei einem Anfangsverdacht werden folgende Maßnahmen eingeleitet:

  • Die Bestimmung und Dokumentation der altlastverdächtigen Flächen

  • Die Untersuchung und detaillierte Gefährdungsabschätzung

  • Bei festgestelltem Sanierungsbedarf die Planung der weiterführenden Maßnahmen

  • Durchführung der empfohlenen Sanierung

  • Erfolgskontrolle und wenn notwendig Nachsorgemaßnahmen.